Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: September 2025
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Kesseler Garten- und Landschaftsbau – Christoph Keßeler (Auftragnehmer) und Auftraggebern im Bereich Planung, Bau und Pflege von Gärten (Liefer-, Werk-, Werkliefer- und Dienstleistungen).
§ 1 Geltungsbereich
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese AGB gelten auch für künftige Verträge.
§ 2 Angebote, Preise, Vertragsabschluss
- Angebote sind freibleibend und 8 Wochen gültig, sofern nicht anders vereinbart. Preisänderungen bei starken Markt- oder Beschaffungsschwankungen bleiben vorbehalten.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande.
- Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
§ 3 Ausführung, Termine, höhere Gewalt
- Leistungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik.
- Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich fixiert.
- Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Lieferengpässe, Streik) verlängern sich Fristen angemessen; Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
- Teilleistungen sind zulässig.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Freier, tragfähiger Zugang zur Baustelle inkl. Zufahrten; Bereitstellung von Wasser/ Strom, sofern erforderlich.
- Erforderliche Genehmigungen (z. B. Straßensperrungen) sind vom Auftraggeber zu beschaffen, soweit nicht anders vereinbart.
- Verzögerungen/Mehrkosten aufgrund unzureichender Mitwirkung trägt der Auftraggeber.
§ 5 Planung, Urheberrecht
Von uns erstellte Pläne, Entwürfe, Visualisierungen und Leistungsverzeichnisse bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Nutzung/Weitergabe bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Nichterteilung des Auftrags sind Unterlagen auf Verlangen herauszugeben.
§ 6 Preise, Zahlungen, Eigentumsvorbehalt
- Rechnungen sind binnen 10–14 Tagen ohne Abzug fällig.
- Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt sind zulässig.
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
- Skonto/ Nachlässe nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 7 Abnahme, Gefahrübergang
- Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
- Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
- Offensichtliche Mängel sind binnen 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
§ 8 Gewährleistung, Pflanzen, Haftung
- Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Bei Pflanzen gilt: Ein Anwachsen ist naturabhängig und wird – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht garantiert.
- Haftung: Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Kündigung, Unterbrechung
- Bei wesentlichen Pflichtverletzungen/ Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Arbeiten zu unterbrechen oder zu kündigen; entstandene Aufwände werden abgerechnet.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Geisenheim.
- Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (Salvatorische Klausel).