AGB | Kesseler Garten- und Landschaftsbau

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2025

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Kesseler Garten- und Landschaftsbau – Christoph Keßeler (Auftragnehmer) und Auftraggebern im Bereich Planung, Bau und Pflege von Gärten (Liefer-, Werk-, Werkliefer- und Dienstleistungen).

§ 1 Geltungsbereich

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese AGB gelten auch für künftige Verträge.

§ 2 Angebote, Preise, Vertragsabschluss

  • Angebote sind freibleibend und 8 Wochen gültig, sofern nicht anders vereinbart. Preisänderungen bei starken Markt- oder Beschaffungsschwankungen bleiben vorbehalten.
  • Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande.
  • Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

§ 3 Ausführung, Termine, höhere Gewalt

  • Leistungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik.
  • Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich fixiert.
  • Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Lieferengpässe, Streik) verlängern sich Fristen angemessen; Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
  • Teilleistungen sind zulässig.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Freier, tragfähiger Zugang zur Baustelle inkl. Zufahrten; Bereitstellung von Wasser/ Strom, sofern erforderlich.
  • Erforderliche Genehmigungen (z. B. Straßensperrungen) sind vom Auftraggeber zu beschaffen, soweit nicht anders vereinbart.
  • Verzögerungen/Mehrkosten aufgrund unzureichender Mitwirkung trägt der Auftraggeber.

§ 5 Planung, Urheberrecht

Von uns erstellte Pläne, Entwürfe, Visualisierungen und Leistungsverzeichnisse bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Nutzung/Weitergabe bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Nichterteilung des Auftrags sind Unterlagen auf Verlangen herauszugeben.

§ 6 Preise, Zahlungen, Eigentumsvorbehalt

  • Rechnungen sind binnen 10–14 Tagen ohne Abzug fällig.
  • Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt sind zulässig.
  • Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  • Skonto/ Nachlässe nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

§ 7 Abnahme, Gefahrübergang

  • Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
  • Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
  • Offensichtliche Mängel sind binnen 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.

§ 8 Gewährleistung, Pflanzen, Haftung

  • Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Bei Pflanzen gilt: Ein Anwachsen ist naturabhängig und wird – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht garantiert.
  • Haftung: Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 9 Kündigung, Unterbrechung

  • Bei wesentlichen Pflichtverletzungen/ Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Arbeiten zu unterbrechen oder zu kündigen; entstandene Aufwände werden abgerechnet.

§ 10 Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Geisenheim.
  • Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (Salvatorische Klausel).